Allgemeine Geschäftsbedingungen – Online Shop DISCHER Technik GmbH Stand 01.11.2023

LIEFER- / GESCHÄFTSBEDINGUNGEN im Onlinehandel

1. Geltung der Bedingungen

(1) Unsere Verkaufsbedingungen für den Online-Shop gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten auch für den Kauf aller Produkte, die wir in dem Online-Shop anbieten.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote in dem Online-Shop sind freibleibend. Technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden, die durch das Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ erfolgt, ist ein rechtsverbindliches Angebot des Kunden, an das der Kunde mindestens 3 Wochen gebunden ist. Wir werden den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine Auftragsbestätigung und damit keine Annahme des Angebots durch uns dar. Die Annahme des Angebotes erfolgt vielmehr durch Zusendung einer Auftragsbestätigung – gleich, ob auf elektronischem Wege oder per Post – oder durch die Lieferung der Ware.
(2) Ist der Gegenstand unserer Leistung nach Vertragsabschluss nicht (mehr) verfügbar, werden wir dieses unserem Kunden unverzüglich mitteilen einschließlich des voraussichtlichen Termins, zu dem unsere Leistung (wieder) verfügbar ist; der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich hierdurch die Lieferung voraussichtlich um mehr als 1 Monat verzögert oder eine kürzere Verzögerung für den Kunden nicht zumutbar ist; eine ggf. bereits geleistete Zahlung werden wir im Falle des berechtigten Rücktritts unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(4) Angaben im Sinne von Abs. 1 und 2 sowie öffentliche Äußerungen unsererseits (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibungen, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen, Gefahrübergang

(1) Unsere Preise lauten auf Euro (€) und unsere Lieferungen verstehen sich “frei Haus” einschließlich Schutzverpackung, Versand und Versicherungsgebühren, es sei denn, zwischen den Parteien ist Abweichendes vereinbart.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Wir sind berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
(4) Unsere Forderungen sind fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungen eingehend bei uns innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Zahlungen sind bar oder per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die dadurch auf beiden Seiten entstehenden Kosten trägt der Besteller.
(5) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
(6) Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest oder bei sonstiger Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs werden alle unsere gegen den Besteller gerichteten Forderungen auf einmal fällig. Die Auslieferung bereits bestellter Ware können wir von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
(7) Erklären wir uns auf Wunsch des Bestellers mit der Stornierung eines etwaigen Auftrages einverstanden oder nehmen wir von uns gelieferte Ware aus nicht von uns zu vertretenen Gründen unter Freistellung des Bestellers von seiner Pflicht zur Abnahme und Zahlung zurück, so gilt folgendes:

  • Wir können 15 % des Vertragspreisanteiles, der dem betroffenen Teil des Liefergegenstandes entspricht, ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, wobei dem Besteller der Nachweis vorbehalten bleibt, dass gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist; unser Recht einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt;
  • In jedem Fall trägt der Besteller die tatsächlich entstandenen Kosten der Rücknahme (insbesondere Versand-, Transport- und Versicherungsgebühren);
  • Der Besteller trägt zudem in jedem Fall der Rücknahme die Kosten der Wareneingangsprüfung und der Wiedereinlagerung in Höhe von pauschal 15 % des Vertragspreisanteiles, der dem betroffenen Teil des Liefergegenstandes entspricht, wobei dem Besteller der Nachweis vorbehalten bleibt, dass gar keine oder nur geringere Kosten entstanden sind; unser Recht die tatsächlich entstandenen höheren Kosten geltend zu machen, bleibt unberührt;
  • Für einen etwaigen Wertverlust des Liefergegenstandes hat der Besteller einzustehen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen des Liefergegenstandes nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

(8) Für Bestellungen mit einem Warenwert unter 30,00 € wird ein Minderzuschlag von 10,00 € erhoben.

4. Lieferung und Mitwirkungspflichten

(1) Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen sowie handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
(2) Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
(3) Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers – insbesondere der Erstellung erforderlicher baulicher und technischer Voraussetzungen -.
(4) Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, den gesamten Kaufpreis/Werklohn oder nach unserer Wahl eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ist anderes nicht vereinbart, so gilt eine Frist von drei Monaten ab Datum der ordnungsgemäßen Auftragsbestätigung für den Abruf als vereinbart.

5. Verzögerungen der Lieferung

(1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist und nach Ablauf einer danach vom Besteller gesetzten Nachfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
(2) Schulden wir im Fall des Lieferverzuges Schadenersatz, so ist ein solcher auf maximal 10% des Lieferwertes beschränkt. Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 21 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadenersatzhaftung ist auf 50% des eingetretenen Schaden begrenzt. Der Besteller ist verpflichtet, den Nachweis über die tatsächliche Schadenshöhe beizubringen.
(3) Abs. 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Er gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.

6. Sachmängel

(1) Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Die Ware gilt als genehmigt wenn sie nicht binnen einer Woche seit Ablieferung beim Besteller schriftlich spezifiziert beanstandet wurde. Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens bei uns.
(2) Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten.
(3) Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten.
Machen diese Kosten mehr als 50% des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Wir sind berechtigt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch eigene oder vor Ort beauftragte Monteure durchführen zu lassen. Einfache Funktionsprüfungen (z. B. Wasser und Energiezufuhr, Verstopfung etc.) sowie Kleinreparaturen muss der Besteller auf unsere Kosten durch eigenes Personal ausführen, sofern ihm dies zumutbar ist.
(4) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangel entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadenersatz statt Leistung zu verlangen.
(5) Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine gebrauchte Sache, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Beschaffenheitsgarantie oder eine Haftung wegen Arglist greift ein.
(6) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt.
(7) Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz nach § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe dieser Liefer-/Geschäftebedingungen

7. Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für von uns verschuldete Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ist weder ausgeschlossen noch beschränkt.
(2) Sofern in diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist, haften wir für sonstige Schäden nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; Haben wir den Schaden hingegen nur leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, sofern es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer „Kardinalpflicht“ handelt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die vertragsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
(3) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung den Zweck hatte, den Kunden vor Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, zu bewahren. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten jedoch in jedem Fall auch für Folgeschäden.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Verjährung

(1) Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich der §§ 438 Abs. 2, 479 BGB) in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.
(2) Für Schadenersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438 Abs. 2, 479 BGB 1 Jahr.
(3) Für Ansprüche aus dem ProdHaftG, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir Mängel arglistig verschwiegen haben und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. –Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
(2) Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Fehlt diese Zustimmung, hat der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die uns wegen einer Fehlerhaftigkeit der durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache in Anspruch nehmen, freizustellen. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (=Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
(3) Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestsellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.
(5) Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (Zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.
(6) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% oder ihren Nennbetrag um mehr als 50% übersteigt.

10. Allgemeines

(1) Erfüllungsort ist Haan.
(2) Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
(4) Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ihm, das für unseren Firmensitz (Haan) entsprechend örtlich zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
(5) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)